CMI Bürgerrecht
Digitale Lösung für effiziente und transparente Bürgerrechtsverfahren.
Strukturierte Prozesse für sichere Entscheidungen im Bürgerrecht
CMI Bürgerrecht unterstützt Sie bei der einfachen und medienbruchfreien Bearbeitung von Einbürgerungen, Bürgerrechtsentlassungen und Wiedereinbürgerungen. Mit klar strukturierten Dossiers, automatisierten Abläufen und flexiblen Schnittstellen behalten Sie jederzeit den Überblick und arbeiten effizient.
Ihr Mehrwert
- Medienbruchfreie Bearbeitung von Bürgerrechtsgesuchen
- Klare Struktur für alle Beteiligten und Verfahren
- Zeitersparnis dank Vorlagen und Automatisierungen
- Flexible Anpassung an kantonale und kommunale Abläufe
- Sichere Zusammenarbeit mit weiteren Stellen
- Effiziente Entscheidungsfindung dank Protokollintegration
- Umfassende Such- und Reporting-Funktionen
- Optionale Gebühren- und Schnittstellenintegration
Schon gewusst?
Verbindung zwischen Kanton und Gemeinde
Im Kanton St. Gallen haben wir den Einbürgerungsprozess zwischen den Gemeinden und dem Kanton medienbruchfrei umgesetzt. Der elektronische Dossieraustausch der Fachinformationen, Dokumente und der beteiligten Personen erfolgt über die im CMI integrierte Dossierschnittstelle.
FAQ
Mit der Fachlösung werden vom System bei der Erfassung des Gesuches automatisch Validierungsprüfungen (Mindestaufenthaltsdauer, Ausländerbewilligung etc.) gemacht. Die im Einbürgerungsprozess weitgehend standardisierte Korrespondenz kann mit dem System soweit automatisiert werden, dass wiederholtes Abschreiben von Informationen wegfällt. Das Dossier kann elektronisch an die nächste Instanz weitergeleitet werden.
Die in den Fachabteilungen durchgeführten Abklärungen können parallel zueinander mittels elektronischen Aufträgen (Aktivitäten/Aufgaben) erfolgen und direkt im System erfasst werden. Dadurch wird der Prozess durchgängig im System geführt. Als Ergebnis wird beispielsweise der Erhebungsbericht automatisch erstellt.
Mit der Einführung erarbeiten wir gemeinsam mit dem Kunden Dossier- und Dokumentvorlagen. So werden die benötigten Informationen in den verschiedenen Einbürgerungsverfahren (Ordentlich, Besondere etc.) bereits beim Erfassen eines Einbürgerungsgesuchs automatisch hinzugefügt. Diese Informationen stehen danach für die spätere Verwendung (z. B. Erhebungsbericht, Einbürgerungsverfügung etc.) zur Verfügung.
Nein, die Fachlösung CMI Bürgerrecht ist für eine unbeschränkte Anzahl Personen nutzbar.